Für die Erstellung der Vollmacht bei dem Generalkonsulat der Russischen Föderation sollen Sie persönlich erscheinen, ein Original und eine Kopie des gültigen russischen Reisepass oder einen Personalausweis des anderen Landes mit sich bringen.
Außerdem, es ist empfohlen die Dokumente im Original und in eine Kopie bringen, die eine Rechtsfähigkeit auf Erstellung der Vollmacht bestätigen, (wie z. B. eine Bescheinigung auf Eigentumsrecht des Hauses, der Wohnung, des Grundstückes, des Autos, des Sparbuches u.a.) und die Personenangaben der Vertrauensperson, einzureichen.